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- 3.9.2011: Ausschlussfristen im Arbeitsrecht
- 11.4.2011: Fristlose Kündigung-Außerdienstlichen Verhalten
- 3.3.2011: Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- 6.1.2011: Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund Krankheit
- 1.12.2010: Zuviel Lohn ist kein Geschenk, zu viel Urlaub schon
- 24.11.2010: Anzeigepflichtige Raucherpausen
- 23.11.2010: Direktionsrecht des Arbeitgebers
- 4.11.2010: Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- 24.9.2010: Außerordentliche Kündigung bei Falschgeld
- 20.9.2010: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Lohnkürzung
Lohnkürzung
Welcher Lohn dem Arbeitnehmer zusteht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Die Lohnzahlung ist eine vertragliche Pflicht des Arbeitgebers und kann deshalb nicht einseitig gekürzt werden. Kauft man ein Auto, kann man auch nicht einfach bestimmen, dass ein geringerer Kaufpreis gezahlt wird. Will der Arbeitgeber für die Zukunft etwas an den Arbeitsbedingungen bzw. der Lohnzahlung ändern, geht das nur im Wege einer Änderungskündigung. Hierbei sind die Kündigungsfristen zu beachten, die auch für eine Beendigungskündigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Vom Arbeitsgericht kann man überprüfen lassen, ob die Änderung rechtmäßig ist.
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